Das Bildungspaket – Part III

Veröffentlicht am 10. Mai 2011

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Guten Morgen ihr vielen Leserinnen, ihr seid herzlich eingeladen mit mir zu kommunizieren:-) Die Zugriffszahlen auf meinen kleinen Blog liegen mittlerweile bei knapp 500 pro Tag, damit hätte ich nicht gerechnet.

Nach Part I und Part II :Bildungsgutschein – eine Farce, folgt heute der Part III. Eines noch vorweg, mir geht es im Moment nur um die Kostenübernahme der Schülerfahrten für beide Kinder – nicht um die sonstigen Leistungen, da habe ich Geduld.

Am heutigen Morgen 8.01 Uhr rief ich bei der Hotline des Job Centers Lichtenberg an, jene ist für die Bearbeitung der Anträge für Max zuständig.

Kein Antrag konnte bislang bearbeitet werden, da es keine genauen Handreichungen zum Prozedere gibt.

Insbesondere der Antrag für die Schülerfahrt liegt weiterhin auf Eis. Der junge Mann erklärte mir sein bedauern,aber da sind sie machtlos.

Was bitte schön, gibt es nicht zu verstehen am Prozedere?

Zitat: ” 2. Klassenfahrten
Kann mein Kind an Klassenfahrten teilnehmen?
Wie bisher kann Ihr Kind an mehrtägigen Klassenfahrten, die im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen organisiert und durchgeführt werden, teilnehmen.
Wer kümmert sich um die anfallenden Kosten?
Damit die Kosten der Klassenfahrt übernommen werden können, müssen Sie den in den Schulen und bei den Bewilligungsstellen (Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldamt) zur Verfügung gestellten Antragsvordruck ausfüllen. Hier sind zum Beispiel die zu übernehmenden Kosten wie An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Nebenkosten, der Zeitraum und das Ziel der Klassenfahrt einzutragen. Die fahrtenleitende Lehrkraft bestätigt dann die gemachten Angaben und Sie reichen den Antrag danach bei Ihrer Bewilligungsstelle ein. Diese wird die bewilligten Kosten dann vor Buchung/Durchführung der mehrtägigen Klassenfahrt auf das Schülerfahrtenkonto der Lehrkraft überweisen.”

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin

Am Rande sei erwähnt, dass das Prozedere für die Kostenübernahme der Schülerfahrten sind NICHT geändert hat. Das ist gleich geblieben.

Dann hätte ich noch einen Beitrag zu Paulas Bildungspaket zu liefern, da ist die Wohngeldstelle zuständig – Interesse?

Veröffentlicht unter:Aus dem Leben, Bildungsgutschein